EHRUNGSRICHTLINIEN des Radsportverbandes Niedersachsen e.V.    als PDF-Datei

Für Ehrungen durch den Radsportverband Niedersachsen e.V. gelten folgende Richtlinien:

1. Welt, Europa oder Deutsche Meisterschaften

Für die Erringung einer dieser Meisterschaften durch Mitglieder aus niedersächsischen Radsportvereinen werden besondere Ehrenurkunden oder Ehrengaben überreicht.

2. Ehrennadeln des Radsportverbandes Niedersachsen e.V.

Eine verdienstvolle Tätigkeit im Verein, Kreis, Bezirk oder im Vorstand des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. ehrt der Radsportverband Niedersachsen durch:

a) Verleihung der silbernen Ehrennadel mit Urkunde, für eine mindestens 10-jährige ehrenamtliche verdienstvolle Tätigkeit.

b) Verleihung der goldenen Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 15-jährige ehrenamtliche verdienstvolle Tätigkeit, wobei die Ehrung mit der silbernen Ehrennadel voraus gegangen sein muß.

c) Verleihung der goldenen Ehrennadel mit Brillanten und Urkunde, für besonders verdienstvolle Tätigkeit im und um den Radsportverband Niedersachsen e.V.

Die Verleihung von silbernen und goldenen Ehrennadeln kann von Vereinen, Kreisen oder Bezirken des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. beantragt werden und zwar auf besonderen Antragsformularen, die von der Verbandsgeschäftsstelle anzufordern sind, und die dort auch wieder eingereicht werden müssen.

Die Verleihung der goldenen Ehrennadel mit Brillanten kann nur durch das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. erfolgen.

3. Ehrenmitglieder, gemäß § 6 (8) der Satzung

Mitglieder niedersächsischer Radsportvereine oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich besondere Verdienste um den Radsport in Niedersachsen erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. ernannt werden. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern kann nur durch das Präsidium des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. erfolgen.

Ehrenmitglieder haben Sitz und Stimme bei den Mitgliederversammlungen des Radsportverbandes Niedersachsen e.V.

4. Ehrenpräsidenten, gemäß § 12 (9) j) der Satzung

Zu Ehrenpräsidenten können besonders verdienstvolle ehemalige Präsidenten des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag des erweiterten Verbandsvorstandes durch die Mitgliederversammlung und wird mit einem besonderen Diplom beurkundet.

Ehrenpräsidenten haben Sitz und Stimme im Vorstand des Radsportvereins Niedersachsen e.V.

Die unter (1) bis (4) genannten Ehrungen und Auszeichnungen werden i.a. auf den jährlichen Mitgliederversammlungen des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. vorgenommen.

Eintragung in das Vereinsregister am 21.06.1989, Nr. VR 2976.

top