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Gültig ab 07.03.2005
Umwandlung von
bestehenden "Ordentlichen Mitgliedschaften"
Eine bestehende
Mitgliedschaft als "Ordentliches Mitglied" in den Altersbereichen 50-59
Jahre / über 60 Jahre kann auf Antrag in eine der neuen Beitragsstufen umgemeldet
werden.
Voraussetzung dafür
ist, dass für jedes in eine der neuen Beitragsstufen 50+ oder 60+ umgemeldetes
Mitglied ein zusätzliches neues Ordentliches Mitglied oder ein
Jugend- oder Schülermitglied angemeldet wird. Für
dieses neue Mitglied gilt je nach Alter entweder der Beitrag für
Ordentliche Mitglieder, Jugend- oder Schüler, bzw. die Beitragsstufen 50+ / 60+.
Beispiel: 10
bisherige Mitglieder der entsprechenden Altersgruppen über 50 Jahre,
bzw. über 60 Jahre werden in die neuen Beitragsstufen umgemeldet.
Gleichzeitig müssen 10 neue "Ordentliche Mitglieder",
Jugendliche oder Schüler neu angemeldet werden. Für
die 10 bisherigen Mitglieder gelten dann die neuen Beitragsstufen 50+ /
60+ und für die 10 neuen Mitglieder die ihrem Alter entsprechende Beitragsgruppe,
also entweder Ordentliches Mitglied, Jugend oder Schüler, bzw. Mitglied 50+ oder Mitglied 60+.
Die Mitglieder der
Beitragsstufen 50+ und 60+ haben die Rechte und Möglichkeiten von
"Ordentlichen Mitgliedern", können also Lizenzen, RTF-Karten,
Funktionärslizenzen usw. erwerben.
Weitere Informationen
zum Ablauf erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle.
Ein Online-Formular
für die Ummeldungen stellen wir im "Internen Bereich" für Vereine zur Verfügung.
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